Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) ergänzt die WEG-Verwaltung: Während sich diese um das Gemeinschaftseigentum kümmert, betreuen wir Ihre einzelne vermietete Eigentumswohnung — Mietverhältnis, Nebenkosten und Instandhaltung innerhalb Ihrer vier Wände.
Leistungsumfang
- Betreuung des Mietverhältnisses Ihrer Eigentumswohnung
- Mietinkasso und Weiterleitung an Sie als Eigentümer
- Nebenkostenabrechnung gegenüber Ihrem Mieter (inkl. Hausgeld-Position)
- Abstimmung mit der WEG-Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
- Organisation von Reparaturen innerhalb des Sondereigentums
- Übergaben und Abnahmen bei Mieterwechsel
So übernehmen wir
- 01
Abstimmung & Angebot
Wir klären den Umfang gegenüber der WEG-Verwaltung ab und erstellen Ihr SEV-Angebot.
- 02
Übernahme
Wir übernehmen Mietvertrag, Mieterkontakt und die Schnittstelle zur Gemeinschaftsverwaltung.
- 03
Laufende Betreuung
Miete, Abrechnung und kleine Instandhaltungen rund um Ihre Wohnung — aus einer Hand.
Häufige Fragen zur Sondereigentumsverwaltung
Brauche ich eine SEV, wenn es schon eine WEG-Verwaltung gibt?
Die WEG-Verwaltung kümmert sich nur um das Gemeinschaftseigentum. Ihre vermietete Wohnung — Mietvertrag, Miete, Mieterkontakt — ist Ihr Sondereigentum und wird davon nicht erfasst. Genau hier setzt die SEV an.
Stimmen Sie sich mit der bestehenden WEG-Verwaltung ab?
Ja. Wir arbeiten an der Schnittstelle und holen z. B. die Hausgeld-Abrechnung der WEG für Ihre Mieter-Nebenkostenabrechnung ein.
Lohnt sich das für nur eine Wohnung?
Gerade wenn Sie nicht vor Ort wohnen, ja: Sie haben einen Ansprechpartner für alles rund um Ihre Wohnung — ohne sich selbst um Mieter und Abrechnung kümmern zu müssen.
Frage zur Sondereigentumsverwaltung?
Schreiben Sie uns direkt — wir antworten persönlich, meist noch am selben Werktag.